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Satzung

Satzung des Vereins „Freunde der Musikschule Dreiklang e. V.“
(am 05.01.1993 unter VR-Nr. 735 in das Vereinsregister Neu-Ulm eingetragen)

§ 1 - Name, Sitz, Geschäftsjahr

1. Der Verein führt den Namen „Freunde der Musikschule Dreiklang e. V.“
2. Er hat seinen Sitz in Vöhringen.
3. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 - Zweck

1. Der Verein fördert ideell und materiell die „Musikschule Dreiklang e. V., Vöhringen - Bellenberg - Illertissen „. Er hat die Aufgabe, die Schule im Bemühen um eine bestmögliche Musikerziehung besonders der Jugend zu unterstützen. Dies soll unter anderem geschehen durch
 a)  das Lernprogramm ergänzende oder der Fortbildung dienenden Veranstaltungen,
 b)  Vergabe von Stipendien,
 c)  finanzielle Zuwendungen.

2. Der Verein stellt die Mittel zur Durchführung seiner Aufgaben wie folgt bereit:
 a)  durch die Erhebung von Vereins- und Mitgliedsbeiträgen
 b)  aus Spenden und Stiftungen,
 c)  aus Zuschüssen und Veranstaltungen.

§ 3 - Gemeinnützigkeit

1. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
2. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Vereinsmitteln. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
3. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 52 der Abgabenordnung (AO 1977) vom 16.08.1976.

 

 

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